Zwangshypothek – wozu die Volkszählung 2011 wirklich dient

Veröffentlicht am April 26, 2011

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Eigentum verpflichtet – so steht es im deutschen Grundgesetz. Die recht schwammig gehaltene Formulierung im Artikel 14 könnte Immobilienbesitzer in den nächsten Jahren teuer zu stehen kommen. Der anstehende Zensus 2011 stellt womöglich den ersten Schritt zu einer staatlichen Zwangshypothek dar.

Die öffentlichen Finanzen in Deutschland sind desolat. Der Staat wird seine Bankrotterklärung nur verhindern bzw. abermals hinauszögern können, indem er die Bürger enteignet.

Zwangshypothek über 900 Mrd. Euro?

Eine solche Enteignung wäre auf deutschem Boden nicht neu. Bereits 1923 und 1948 gab es staatliche Zwangshypotheken. Das könnte sich nun wiederholen. Bei einer staatlichen Zwangshypothek wird eine Grundschuld zugunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Immobilienbesitzer werden somit zwangsweise verschuldet und müssen den oktroyierten Kredit abzahlen. Die Immobilienwirtschaft hat das deutsche Immobilienvermögen im Januar 2009 auf knapp 9 Billionen Euro geschätzt. Bei einer Zwangshypothek über 10 Prozent könnte sich der Staat 900 Mrd. Euro beschaffen, die er mit den Grundschulden besichern könnte.

Das Grundgesetz schützt Eigentum nicht Rechtlich betrachtet wäre eine solche Enteignung problemlos zulässig. Das Grundgesetz regelt lediglich, dass eine Enteignung dem „Wohle der Allgemeinheit“ dienen muss, um zulässig zu sein. Ansonsten bedarf es laut Artikel 14 Absatz 3 Grundgesetz lediglich eines Gesetzes, das Art und Umfang der Enteignung regelt. Ökonomisch betrachtet käme eine Zwangshypothek einer besonders schmerzhaften Steuer gleich. Durch die Beteiligung des Staates am Immobilienvermögen der Deutschen würde der Fiskus von Eigentümern und Mietern zusätzliche Gelder abschöpfen und sie an den Rand der Armut und darüber hinaus drängen. Kritische Zeitgenossen halten es nicht für Zufall, dass ausgerechnet in diesem Frühjahr der Zensus 2011 stattfindet. Getarnt als Volkszählung wird das Immobilienvermögen der Republik durchleuchtet und bewertet.

Mit den gewonnenen Daten lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt eine zwangsweise Hypothek leicht umsetzen. Bundesbank als Komplize der Zwangs-Hypothek? Der Staat könnte bei der Massen-Enteignung die Bundesbank als Mittäter missbrauchen. Werden die im Rahmen des Zensus 2011 erhobenen Daten in einer zentralen Eigentümer-Datenbank zusammengeführt, können die Zwangshypotheken in einer Art Massenabfertigung auf Knopfdruck eingerichtet werden. Den Kapitaldienst müssten Eigentümer dann an die Bundesbank leisten. Diese könnte die Grundschulden als Sondervermögen verwalten und dem Staat darüber Kredite in verschiedenen Währungen, darunter auch Gold, verschaffen.

Durch eine entsprechende Klausel im Enteignungsgesetz kann festgelegt werden, dass die Kreditverpflichtungen an einen realen Wert gekoppelt sind und somit auch beim Kollaps der Papierwährung nicht verschwinden. Ein solcher Wert könnte zum Beispiel mit dem Goldpreis zusammenhängen und direkt von der Bundesbank festgelegt werden.

Mit einer solchen Vorgehensweise könnte der Staatsbankrott zwar nicht verhindert werden. Die Geschichte lehrt jedoch, dass fallende Systeme und Machtkomplexe bis zu ihrem vollständigen Untergang alles versuchen, um am Leben zu bleiben. Zu den üblichen Maßnahmen in einer solchen Konstellation zählt neben der Verstaatlichung von Rentenkassen auch der Zugriff auf das Immobilienvermögen der Zivilgesellschaft.

via BankingPortal

Veröffentlicht unter:I told You so